Anlage 1: Grobübersicht über fortbestehende Maßnahmen aus früheren Beschlüssen
Zitat:
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben vor dem 15.4.2020 wiederholt Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Folgende wesentliche Aspekte sind im oben genannten Beschluss nicht extra erwähnt und gelten gemäß Ziff. 1 daher unverändert weiter:
.....6) Verboten sind
a. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen